Reitordnung - Agrar Altenstadt

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Reitordnung

der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt, 6800 Feldkirch, Rüttenenstraße 43
Handy: 0664/88188430
für die Gisinger- und Noflerau im Gemeindegebiet Feldkirch.


1. Reitwegenetz:

Das Ausreiten ist nur auf dem besonders gekennzeichneten Reitwegenetz in der Gisinger- und Noflerau zulässig (siehe Reitwegeplan). Das Reiten gemäß den
Bestimmungen der StVo auf öffentlichen Straßen wird dadurch nicht berührt. Ein Verlassen dieser Wege ist nicht gestattet und kann zu zivil-, verwaltungs- und
strafrechtlichen Verfolgungsmaßnahmen führen.

Galoppieren ist nur auf den dafür vorgesehenen Galoppstrecken (Kotbrückleweg, Alter Schlattweg) erlaubt. Der Kotbrückleweg ist gegenüber
der Kiebersriedstraße und dem Mühlegrabenweg benachrangt, deshalb gilt bei Überqueren dieser Straßen besondere Vorsicht.

Sollten an einzelnen Stellen der Wege Schäden oder unerwartete Hindernisse auftreten, die zu einer Gefährdung der Reiter/innen führen können, so ist
dies der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt unverzüglich zu melden,  sofern die Behebung der Gefahren nicht durch den/die Reiter/in selbst
erfolgen kann.

Flurschäden sind unverzüglich der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt bekanntzu-geben.


2. Kennzeichnung der Pferde:

Die Ausübung des Reitsports auf den planlich dargestellten Reitwegen ist nur Pferden gestattet, welche beiderseits am Kopfgestell eine
zugewiesene Nummer tragen.

Die Nummern werden von der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt an die Pferdehalter über deren Ansuchen zugewiesen und bleiben im Eigentum
der Agrar-gemeinschaft Altgemeinde Altenstadt. Die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt ist berechtigt, Personen, die ein rechtliches Interesse
glaubhaft machen, über deren Verlangen den Pferdehalter bekanntzugeben,  dessen Pferd eine bestimmte Nummer trägt.

Als Entgelt für die Benützung der Reitwege müssen Euro 90-- inkl. Mehrwertsteuer pro Jahr wertgesichert nach dem Vlbg. Lebenshaltungskostenindex
bezahlt werden. Für Pferde mit einer Risthöhe von weniger als 1,3 m gilt ein ermäßigter Betrag von Euro 45,-- pro Jahr wertgesichert.
Falls bis 15. Dezember des jeweiligen Kalenderjahres keine Stornierung der Reitgenehmigung bei der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt erfolgt,
wird die Genehmigung automatisch für das kommende Kalenderjahr verlängert. Sie erhalten dann eine Vorschreibung für das nächste Jahr, die bis zum
31. Jänner zu begleichen ist.

Aufsichtspersonen (Forstschutzorgane, städt. Sicherheitsbeamte, Jagdschutzorgane, Landeswaldaufseher, etc.) ist über Verlangen die
Identität des/r Reiter/in nachzuweisen.


3. Allgemeine Reitregeln:

Die Reiter/innen müssen für das Ausreiten auf den Reitwegen über die entsprechenden körperlichen und reiterischen Fähigkeiten verfügen.

Jede/r Reiter/in muss eine Pferdehaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme  abschließen.

Bei Begegnung mit land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen ist mit dem Reitpferd aus-zuweichen oder bei Ausweichstellen zu warten.

Die Reiter/innen haben beim Ausreiten jede Gefährdung oder Belästigung der Fußgänger und Radfahrer zu vermeiden. In Begegnung mit Fußgängern oder
Radfahrern haben die Reiter/innen entweder in ausreichend sicherer Entfernung vorbei zu reiten oder erforderlichenfalls die Gangart des Pferdes
so zu zügeln, dass ein unbehindertes Ausweichen oder Vorbeibewegen möglich ist.


Entsprechende Sicherheitsabstände bei Schritt, Trab und Galopp sind einzuhalten. Das Tempo ist auf die Bodenverhältnisse und auf die schwächsten
Reiter/innen abzustimmen. Im übrigen gelten die Reitregeln insbesondere beim Überqueren von  Wegen und Straßen und beim Reiten in der Gruppe.
 Schwere Verstöße gegen diese Reitordnung können mit einer Pönale bis zu Euro 75,-- im Wiederholungsfalle mit der Kündigung der Reitgenehmigung
geahndet werden, unabhängig von sonstigen zivilrechtlichen Ansprüchen von Grundeigentümern.

Zur Vermeidung von Konflikten mit der jagdlichen Nutzung darf nur eine Stunde nach Tagesanbruch bis eine Stunde vor der Nachtdämmerung
geritten werden.

Mit Ihrer Unterschrift nehmen Sie die angeführten Bedingungen zur Kenntnis. Es wird Ihnen die Pferdenummer  zugeteilt.


  Gisingen, am





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Für die Agrargemeinschaft Der Reiter / die Reiterin



 
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