Aktuelles - Agrar Altenstadt

Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü:


_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________



07.02.2024

Jagdverpachtung

Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt gelangt die

 EJ Bäri

im Gemeindegebiet Fontanella in Vorarlberg mit ca. 168 ha für die Jagdperiode vom
01.04.2025 - 31.03.2031 zur Neuverpachtung.

Vorkommende Wildarten: Rot-, Reh-, Gams- und Raubwild
Wildregion: 1.1 teilweise Rotwild – Kernzone als auch Rotwild - Randzone

Als Pachtgegenstand wird neben der Jagdnutzung auch ein Jagdzimmer auf der Alphütte Bäri,
welche sich mittig im Jagdrevier befindet, ausgeschrieben.

Pachtbedingungen erhalten sie per mail: georg@agraraltenstadt.at bzw. telefonisch T +43 664/1404200.
Gerne würden wir die Interessenten nach Terminabsprache bei einem persönlichen Gespräch kennenlernen
wollen und eventuell das Jagdrevier besichtigen.

Interessenten können ihr Angebot bis zum 31.05.2024, 12.00 Uhr an die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt,
Rüttenenstraße 43, A-6800 Feldkirch richten. Die Annahme der Angebote wird vorbehalten.   

Der Obmann


Robert Ess















_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________



07.02.2024

Jagdverpachtung

Im Wege einer öffentlichen Ausschreibung der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt gelangt die

   EJ Unterdamüls

im Gemeindegebiet Fontanella und Damüls in Vorarlberg mit ca. 348 ha für die Jagdperiode vom
01.04.2025 - 31.03.2031 zur Neuverpachtung.

Vorkommende Wildarten: Rot-, Reh-, Gams- und Raubwild
Wildregion: 1.1 teilweise Rotwild - Kernzone als auch Rotwild - Randzone

Als Pachtgegenstand wird neben der Jagdnutzung auch eine Jagdhütte, welche sich mittig
im Jagdrevier befindet, ausgeschrieben.

Es wird festgehalten, dass derzeit eine Rotwildfütterung vom Jagdnutzungsberechtigten
betrieben wird.

Pachtbedingungen erhalten sie per mail: georg@agraraltenstadt.at bzw. telefonisch T +664/1404200.
Gerne würden wir die Interessenten nach Terminabsprache bei einem persönlichen Gespräch kennenlernen
wollen und eventuell das Jagdrevier besichtigen.

Interessenten können ihr Angebot bis zum 31.05.2024, 12:00 Uhr an die Agrargemeinschaft
Altgemeinde Altenstadt, Rüttenenstraße 43, A-6800 Feldkirch richten. Die Annahme der
Angebote wird vorbehalten.

Der Obmann

Robert Ess













_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________



07.02.2024

Einladung zum Frontag "Waldpflege"

am Freitag, 15. März 2024 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Treffpunkt: 13:00 Uhr Forsthof, Rüttenenstraße 43,
6800 Feldkirch-Gisingen

und

am Freitag. 22.März 2024 von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Treffpunkt: 13:00 Uhr Sportplatz Äuele, Schmittengässele, 6800 Feldkirch-Nofels.
Der Frontag findet nur bei guter Witterung statt.

Für das leibliche Wohl wird gesorgt.
Bitte um Anmeldung unter:
0664/88188430 oder beate@agraraltenstadt.at

Über eine zahlreiche Teilnahme würden wir uns sehr freuen.

Schöne Grüße
Obmann Robert Ess












_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


27.06.2022

Agrar unterstützt Pfarre

Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt, und Hubert Hehle, Vorsitzender des Aufsichtsrates,
überreichten dem Gisinger Pfarrer Peter Willi kürzlich eine großzügige Spende von 10.000,-- Euro für die Sanierung
des Pfarrheims und den Bau des neuen Sebastiansaals. Die Gisinger Pfarre freute sich und dankte der
Agrargemeinschaft für die Unterstützung. Mit dem Großprojekt werden Räumlichkeiten für die Pfarre- und
Ortsgemeinde geschaffen. Die offizielle Eröffnung findet im Herbst statt.






_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


13.04.2022

Einladung

zu der am Freitag, dem 29. April 2022 um 18:30 Uhr im Pfarrzentrum Altenstadt stattfindenden

62. ordentlichen Vollversammlung

der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt
mit folgender Tagesordnung:

1. Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit der Vollversammlung
2. Genehmigung der Niederschrift der 61. ordentlichen Vollversammlung vom 30. April 2021
3. Bericht über das vergangene Wirtschaftsjahr und Aktuelles
4. Vorlage des Rechnungsabschlusses 2021
5. Bericht des Aufsichtsrates – Genehmigung der Jahresrechnung 2021
6. Beratung und Beschlussfassung über Satzungsänderungen der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt
7. Allfälliges

Auf Grund der geplanten Satzungsänderung ist der Beginn der Vollversammlung bereits um 18:30 Uhr (laut Satzung der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt).
Die Vollversammlung ist bei Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig.
Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, findet sie eine halbe Stunde später ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder statt und ist dann auf jeden Fall beschlussfähig.
Die Vollversammlung ist spätestens nach der Wartefrist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Besonders wird darauf hingewiesen, dass nur Mitglieder stimmberechtigt sind.
Kranke, gebrechliche oder sonst wie am Erscheinen verhinderte Mitglieder können sich durch stimmberechtige Mitglieder, Ehegatten oder volljährige
Kinder bei der Vollversammlung vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich vorzuweisen. Ein Mitglied kann nur ein weiteres Mitglied vertreten.
Durch Vorweis dieser Einladung und eigenhändiger Unterschrift durch das Mitglied kann die Vertretungsermächtigung erteilt werden.

Um zahlreiches und pünktliches Erscheinen wird gebeten.


Obmann Robert Ess








_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________



_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


24.08.2020

Stadt und Agrargemeinschaft Altenstadt sichern städtische Wassernotversorgung


Die Stadt Feldkirch und die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt unterzeichneten am vergangenen Dienstag, 11. August, einen Vertrag, der die zukünftige Wassernotversorgung der Stadt Feldkirch sicherstellt. Die Agrargemeinschaft stellt der Stadt Feldkirch die für den Bau der Brunnen erforderlichen Grundstücke in der Nofler-Au zur Verfügung, die Agrargemeinschaft erhält im Gegenzug ein flächengleiches Grundstück der Stadt Feldkirch im Steinwald in Göfis.
Die Stadt Feldkirch beabsichtigt, die Grundwasservorkommen in der Nofler-Au für eine zukünftige Notversorgung der Stadt sowie des mittleren und unteren Rheintals zu erschließen. Die Erlangung des Eigentums an den beiden zukünftigen Brunnenstandorten war eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung dieses Projekts. Die Planungsarbeiten laufen bereits. Nach Abschluss der Planung werden die Stadtwerke Feldkirch um wasserrechtliche Genehmigung ansuchen.
Mehrjähriger Prozess
Seit über zwei Jahren verhandeln die Stadt Feldkirch und die Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt über die nun unterschriebene Übereinkunft. „Dieses Projekt ist ein zukunftsorientiertes. Es versichert den Feldkircherinnen und Feldkirchern auch für zukünftige Generationen Trinkwasser in hoher Qualität und ausreichender Menge“, so Bürgermeister Wolfgang Matt, der sich sichtlich über die getrocknete Tinte auf den Verträgen freute. „Vor allem dann“, so Matt weiter, „wenn die Erschließung der Trinkwasserquelle in Frastanz beispielsweise aufgrund einer Naturkatastrophe nicht mehr möglich ist“. Auch Robert Ess, Obmann der Agrargemeinschaft Altgemeinde Altenstadt, war sichtlich erfreut und betonte die Wichtigkeit dieses Abkommens für die Region: „Für uns war es wichtig, dass wir uns sicher sein konnten, dass das in Zukunft bezogene Wasser vor allem den in Feldkirch lebenden Bürgerinnen und Bürgern zu preiswerten Konditionen zu Gute kommt und nicht in private Hände fällt. Die Stadt Feldkirch hat mit der Agrargemeinschaft Altenstadt einen verlässlichen Vertragspartner, der zum Vorteil des Allgemeinwohls agiert.“ Weiters betont Ess, dass die Agrargemeinschaft Altenstadt diesem Vorhaben in ihrer Generalversammlung mit überwältigender Mehrheit zugestimmt hat.
Brunnenanlage
Nach Abschluss der Planungsarbeiten werden die Stadtwerke Feldkirch im nächsten Jahr um die erforderlichen Bewilligungen ansuchen. Geplant ist die Errichtung von zwei neuen Brunnenanlagen in der Nofler-Au, die miteinander verbunden sind, sowie die Herstellung einer Transportleitung nach Gisingen zur Anbindung der neuen Brunnen an das Netz der Stadtwerke. Eine weitere Transportleitung wird ab der Nofler-Au bis nach Mäder errichtet, sodass auch der Trinkwasserverband Rheintal in Notsituationen Überschusswasser aus der Nofler-Au beziehen kann.
Eckpunkte des Vertrags
Wichtig ist, dass die Wassergebühr von der Feldkircher Stadtvertretung festgelegt wird. Es wird keine kommerziellen Sondernutzungen außerhalb der Wassergebührenordnung geben. Das Wasser wird vorrangig den Feldkircher Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung stehen.
„Die Verhandlungen haben zwei Jahre gedauert, damit sichergestellt ist, dass diese wichtigen Punkte auch eingehalten werden können“, sind sich Bürgermeister Wolfgang Matt und Obmann Robert Ess einig. „Das nun erzielte Ergebnis sichert die Wasserversorgung der Stadt Feldkirch für die nächsten Generationen“, so die beiden abschließend

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


24.08.2020

Lothar Nesensohn



Nach 40 Jahren Betriebszugehörigkeit, hat OFö Lothar Nesensohn
am 01. August 2020 nun seinen wohlverdienten Ruhestand angetreten.


Wir wünschen Lothar alles Gute für seinen neuen Lebensabschnitt und
bedanken uns herzlichst für 40 Jahre der Treue zu unserem Betrieb.



_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


23.05.2019
Wir sind umgezogen :-)

Wir sind nun in unserem neuen Büro angekommen.
Unsere neue Adresse lautet:
Rüttenenstraße 43
6800 Feldkirch



_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________


 
Copyright 2015. All rights reserved.
Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü