17.12.2024
Liebe Mitglieder,
es freut mich Ihnen mitzuteilen, dass nach langer Zeit und Überwindung verschiedener rechtlicher und
bürokratischer Hürden, das Landesverwaltungsgericht am 10.10.2024 die Aussetzung des
Genehmigungsbescheides vom Land Vorarlberg aufgehoben hat und wir von unserer Aufschichtsbehörde
vollinhaltlich die Genehmigung der neuen Satzungen erhalten haben.
Es tut mir leid, dass dies so lange gedauert hat. Bereits bei der Jahreshauptversammlung 2022 waren
diese auf der Tagesordung und im Jahr 2023 wurden sie nochmals mit kleinen Abänderungen von
der Vollversammlung genehmigt.
Die neunen Satzungen sind gültig ab 01.01.2025 und auf unserer Homepage unter Aktuelles - Mitglieder -Mitgliedschaft
ersichtlich.
Somit ist es möglich ab 07.01.2025 Mitgliedsanträge mit dem neuen Formular, welches
ebenfalls auf unserer Homepage unter Aktuelles aufscheint zu stellen bzw. ist es nach wie
vor möglich in der Kanzlei persönlich abzuholen.
Die wichtigsten Kriterien der Satzung 2025 für die Aufnahme in unsere Agrargemeinschaft sind folgende:
- nach wie vor muss ein eigener Haushalt geführt werden
- die antragstellende Person muss nicht verheiratet sein und kann auch alleine im Haushalt leben
- für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine Abstammung in gerader Linie (Vater-Sohn, Großmutter-Enkel) ausreichend
- der Wohnsitz in der Altgemeinde Altenstadt darf nicht länger als 25 Jahre unterbrochen worden sein
Bei Fragen steht unsere Verwaltung gerne zur Verfügung.
Ich wünsche Euch allen noch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest.
Obmann Robert Ess